- Nullifikation
- Nul|li|fi|ka|ti|on 〈f. 20; Rechtsw.; veraltet〉 Ungültigkeitserklärung, Nichtigmachung, Aufhebung
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Nullifikation[zu null und lateinisch facere, in Zusammensetzungen. ..ficere »machen«] die, -/-en,2) in den USA die Lehre, dass Einzelstaaten kraft ihrer fortbestehenden Souveränität (States' Rights) innerhalb ihrer Grenzen legislative und administrative Akte der Bundesregierung für ungültig erklären (»nullifizieren«) können. Sie wurde zuerst 1798 in den von T. Madison und T. Jefferson entworfenen »Kentucky and Virginia Resolves«, dann v. a. 1828 von J. C. Calhoun staatsrechtlich begründet und 1832/33 in South Carolina im Zusammenhang mit einem Zolltarifstreit förmlich dekretiert. Durch einen Kompromiss in der Zollfrage (H. Clay) und das energische Auftreten Präsident A. Jacksons wurde die Krise 1833 zunächst entschärft, doch hielt sich die Nullifikationstheorie in den Südstaaten, wo sie 1861 zum Sezessionskrieg führte und noch heute zahlreiche Anhänger hat.R. E. Ellis: The Union at risk. Jacksonian democracy, states' rights and the nullification crisis (Oxford 1987).* * *
Nul|li|fi|ka|ti|on, die; -, -en [lat. nullificatio = Geringschätzung, zu: nullificare, ↑nullifizieren] (Rechtsspr. veraltet): gesetzliche Aufhebung; Ungültigkeitserklärung: die N. eines Vertrages.
Universal-Lexikon. 2012.